Montag, 21. September 2020

LG Berlin-Brandenburg zur Pflege / Entlohnung von 24 Stunden Pflegekräften aus dem Ausland

 24-Stunden Pflege ist kein Teilzeitjob. Das entschied das Landgericht Berlin-Brandenburg zugunsten einer Pflegerin aus Bulgarien. Wenn jemand mehr Stunden arbeitet als vertraglich festgelegt, liegt die Schuld nicht beim Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen auf die Einhaltung von Arbeitszeiten achten.

Maßgebliches Urteil zur Pflege­branche

Pflegekräfte für wenig Lohn aus osteuropäischen Ländern zu holen, ist ein lukratives Geschäftsmodell in Deutschland geworden. Zwischen 100.000 und 500.000 Menschen sind schätzungsweise als Pfleger tätig. Sie werden über Firmen im osteuropäischen Ausland angeworben und dann über eine Agentur in Deutschland angestellt. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg schiebt diesem Vorgehen nun vielleicht einen Riegel vor (Urteil vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19).